Über das Nachholen versäumter Gebete

Datum: 
Dienstag, Dezember 17, 2013

Frage:

Ich bin 20 Jahre alt und seit nun 4 Jahren praktizierender Muslim. Ich weiß jetzt nicht, ob ich verpflichtet bin, alle Gebete vom Tage meiner Pubertät bis zu Beginn des Praktizierens nachzuholen. Erstens bin ich mir nicht sicher, wann genau meine Pubertät begann, es dürfte so um das 14. bzw. 15. Lebensjahr gewesen sein. Bin ich verpflichtet diese Gebete nachzuholen? Ich hatte nie wirklich Anweisungen oder Unterricht bezüglich des Gebets bekommen. Als ich mit dem Praktizieren begann, war es fast schon so als wäre ich konvertiert. Bitte geben Sie mir eine Fatwa, so dass ich alsbald damit beginnen kann dies nachzuholen, sofern ich dazu verpflichtet bin.

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