Datum: 
07.10.2017

Soll ich bettelnden Menschen Spenden geben, auch wenn sie „professionelle Bettler“ sein könnten?

Beantwortet von šayḫ Faraz Rabbani

Frage: Soll ich Straßenbettlern Geld geben? Was ist, wenn sie in Wirklichkeit „professionelle Bettler“ sind? 

Antwort: Bettler haben ein Recht über uns. Allāh, der Allmächtige, sagt im Qur´ān über die rechtschaffenen Gläubige: ”Und die ein festgesetztes Recht an ihrem Besitz (zugestehen) dem Bettler und dem Unbemittelten/… und die, in deren Besitztum ein bestimmter Anteil ist für den Bittenden und Unbemittelten.“ (Qur´ān, 70:24.-25.) 

Und Allāh erinnert uns: „Was nun die Waisen angeht, so unterjoche (sie) nicht, und was den Bettler angeht, so fahre (ihn) nicht an.“ (Qur´ān, 93:9.-10.) und der Allmächtige spricht:
„Siehst du (nicht) denjenigen, der das Gericht für Lüge erklärt? Das ist derjenige, der die Waise zurückstößt und nicht zur Speisung des Armen anhält.“ (Qur´ān, 107:1.-3.)

Abū Dardā’ berichtet, dass er den Gesandten Allāhs, Frieden und Segen seien auf ihn, hören sagte: „Helft mir, die Schwachen ausfindig zu machen. Sie werden unterstützt. Ihr werdet wegen der Schwachen unter euch zusätzlich versorgt .“ (Abu Dāwūd)

Im Allgemeinen gilt es als Sunna, dem Bettelnden bzw. Fragenden etwas zu geben – auch, wenn es nur wenig ist. Allerdings gehört es auch zur Sunna, großzügig im Geben an diejenigen zu sein, die am bedürftigsten sind.

Somit wäre hier ein ausgewogener Ansatz, den Bettlern auf der Straße kleinere Beträge zu geben, während der Großteil der Almosen an die diejenigen geht, die am bedürftigsten sind (sei es direkt oder durch Spendenorganisationen). 

Und Allāh allein gewährt Erfolg. 

Faraz Rabbani