Datum: 
28.04.2016

Unten findet ihr den Artikel sowie ein Kommentar dazu (PDF).

Kommentar von Madrasah zum Artikel

„Ist Vergewaltigung in der Ehe im Islam erlaubt?“:

Dieser Artikel wurde von einer amerikanischen Autorin namens Shazia Ahmad verfasst, online publiziert und von Madrasah ins Deutsche übersetzt und ins Internet gestellt. In dem Artikel geht es darum, dass Vergewaltigung in der Ehe religiös und ethisch eindeutig verboten ist und die Autorin versucht, ein Missverständnis auszuräumen, welches offensichtlich in manchen patriarchalisch geprägten Kulturen, u.a. des Nahen Ostens, zu gewalttätigem Verhalten gegenüber Frauen führt.

Um innermuslimisch derartig barbarische Gewaltauswüchse zu thematisieren, anzuprangern und einen Beitrag zu einer Kultur eines respektvollen Zusammenlebens zu leisten, wurde dieser Artikel verfasst und auch übersetzt.

Die Grundaussagen des Artikels sind folgende (hier wörtlich zitiert):

„Vergewaltigung, Missbrauch, schlechte Behandlungen und die Zufügung von Schaden – sei es körperlich, mündlich oder psychisch – sind in solch einer Beziehung absolut inakzeptabel.“

„Es ist für solche Verse unmöglich, – ob lexikalisch, exegetisch oder andernfalls betrachtet – verwendet zu werden, um gewalttätige oder gezwungene sexuelle Beziehungen mit der Ehefrau zu rechtfertigen.“

„Jede Ausschweifung, Grausamkeit, familiäre Gewalt oder Missbrauch, der von irgendeinem Muslim begangen wird, kann ehrlich gesagt niemals auf einen offenbarten Text zurückgeführt werden (Qur’an oder auch Hadith).“

An anderer Stelle heißt es (und dieser Satz kann falsch verstanden werden, was der Grund für diesen Kommentar ist):

„Obwohl eine Vergewaltigung in der Ehe, gemäß der Übereinstimmung mit der Schari’ah, nicht zu einer Hadd-Strafe  führt, bedeutet dies in keinster Weise, dass ein solcher Akt akzeptabel ist, oder dass der Ehemann bei einem islamischen Gericht ungestraft davon kommen könnte.“

Zunächst einmal setzt sich der Artikel nicht für die Einführung von Hadd-Strafen ein, sondern versucht ein Missverständnis aufzuklären, welches in der Rezeption der früheren Rechtswerke aufkommen könnte:

In den klassischen Rechtskompendien  führt der erzwungene Geschlechtsverkehr innerhalb der Ehe nicht zu einer „Hadd-Strafe“. Daraus könnte ein Mann jetzt fälschlicherweise verstehen, dass dies deshalb erlaubt wäre, was absolut falsch ist. Eine derartige Tat – und das beschreibt der Artikel- ist nicht nur religiös als Verbrechen zu bezeichnen und führt auch im islamischen Recht sehr wohl zu einer anders gearteten rechtlichen Ahndung –wie zum Beispiel eine gerichtliche Verfolgung solcher Taten in einem Rechtsstaat. Deshalb ist die gerichtliche Verfolgung einer Vergewaltigung außerhalb und innerhalb der Ehe auch vor deutschen Gerichten zu fordern.

Der Grundtenor des Artikels ist also der, dass Vergewaltigung in der Ehe verboten ist, und zwar nicht nur nach deutschem Gesetz, sondern auch im islamischen Sinn –auch wenn es dafür in der klassischen Terminologie der früheren Rechtsgelehrten keine Hadd-Strafe gibt, die dafür festgesetzt ist.

Genau dieser Satz kann leicht aus dem Zusammenhang gerissen und in völlig fälschlicher Weise so interpretiert werden, dass man sich dafür aussprechen würde, Vergewaltigung in der Ehe sei erlaubt oder islamisch gerechtfertigt.

Vergewaltigung innerhalb und außerhalb einer ehelichen Beziehung ist eine barbarische, verbrecherische, entwürdigende Handlung, welche weder menschlich noch religiös irgendwie zu rechtfertigen ist.

Der Satz, dass der Ehevertrag recht auf Intimität mit sich bringe, bedeutet, dass jeder der beiden Ehepartner prinzipiell ein Recht auf sexuelle Beziehung hat, welches aber,-und das beschreibt der Artikel- nicht gegen den Wunsch eines der beiden Partner durchzusetzen ist.

 

Der übersetzte Artikel:

Frage:

Ist Vergewaltigung in der Ehe im Islam erlaubt?

Antwort:

Ich danke Ihnen für das Stellen dieser wichtigen Frage, welche in der heutigen Zeit in den Vordergrund gerückt und die Ursache für Verwirrung bei vielen Leuten ist. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in Erwägung gezogen werden sollten, wenn man etwas über diese Angelegenheit lernen möchte.

Es ist für einen Mann absolut haram (verboten) seiner Frau physisch zu schaden. Der Prophet صلى الله عليه وسلم (Allahs Frieden und Segen seien auf Ihm) verbot es allgemein anderen Schaden zuzufügen1, die sein “Gewand” sind (Sure 4:21) und unter seiner Ri’aaya, Sorge und Schutz stehen, so wie es in einer prophetischen Tradition erwähnt wird2. Er befiehlt den Männern, ihre Frauen auf eine achtbare und ehrenvolle Art zu behandeln3. Vergewaltigung, Missbrauch, schlechte Behandlungen und die Zufügung von Schaden – sei es körperlich, mündlich oder psychisch – sind in solch einer Beziehung absolut inakzeptabel.

Es stimmt, dass der Heiratsvertrag einem Ehemann das Recht auf Intimität mit seiner Ehefrau gewährt, und andersherum, jedoch bedeutet dies nicht, dass man danach streben soll, dieses Recht auf eine gewaltsame Art und Weise zur Geltung zu bringen. Ebenso wie in einer Situation, in welcher man seiner Rechte beraubt worden ist, muss man hier den richtigen Weg wählen, um die Angelegenheit auf eine gerechte und geziemende Weise zu lösen. Niemals wird es zulässig für jemanden sein, es auf sich selbst zu nehmen, der anderen Partei mit einem irregeführten Ansatz bzw. Versuch zu schaden, um “sein Recht zu erhalten”. Dies käme dann einer Art Selbstjustiz oder dem Trachten nach persönlicher Rache gleich, was keinen Platz in der islamischen Tradition hat, welche uns lehrt, solche Streitigkeiten mit den Urteilen von jenen zu lösen, die religiöse und rechtliche Befugnisse dazu haben. Dies zeigt sich deutlich in den Worten des großen Gelehrten Taqi al-Din al-Subki in seinem Kommentar bezüglich einiger Verse des Qur’ans, die sich auf die Ehe beziehen:

“Zu der Zeit, wenn es für einen Ehemann verpflichtend wird, für die finanzielle Unterstützung, Kleidung, (und andere Verpflegungen und Vorsorgen) für seine Frau zu sorgen, sollte er sich dabei anstrengen und in dieser Pflicht nicht nachlässig sein, sodass seine Frau eine Beschwerde bei dem Richter (Haakim) aufgrund seiner Nachlässigkeit einreichen müsste und somit selber etwas von ihrem Besitz ausgeben muss. … Ebenso sollte eine Frau positiv reagieren auf den Wunsch ihres Mannes nach Intimität, sodass er keine Beschwerde (gegen sie) an den Richter einzureichen bräuchte und auf diese Weise von seinen eigenen Ausgaben aufwenden müsste.4

Anhand dieser Aussagen sehen wir, dass eine richtige Entschädigung des Ehemanns oder der Frau, wenn sie mit einer ehelichen Angelegenheit konfrontiert wird, die sie selbst nicht lösen können, das sich Wenden an die zuständige Autorität für Beratung und Anweisung ist. Gewalttätigkeit oder Zwang jeglicher Art stellen keine Option in dieser Situation dar.

Oft verteidigen Leute ein solches Verhalten, indem sie prophetische Traditionen zitieren, die Frauen stark von der Zurückweisung ihrer Ehemänner warnen, wenn sie (die Männer) sich ihnen intim annähern. Während diese Texte die Wichtigkeit und die bedeutende Rolle einer Frau hervorheben, den sexuellen Bedarf ihres Ehegatten zu erfüllen (eine Erinnerung: der Prophetصلى الله عليه وسلم gab diese auch in einigen Aussagen den Männern5), können sie nicht für die Rechtfertigung für sexuellen Zwang verwendet werden. Ein solcher Text beschreibt den Ehemann als jemanden, der, nachdem er abgelehnt wurde, „verärgert schlafen geht.“6. Wenn es für einen Mann wirklich annehmbar war, dies seiner Frau aufzuzwingen, warum wurde hier solch eine Tat nicht als eine umsetzbare Alternative erwähnt?

Einige Leute trachten auch danach, diese Angelegenheit zu korumpieren, indem sie die Verse aus dem Qur’an zitieren, die eine Disziplinierung der Frau durch ihren Gatten darstellen, die nashiz ist.78 Diese sind vermutlich unter den meist missverstandenen, missbrauchten und falsch angewendeten Versen des Qur’ans in unserer Zeit und müssen in ihrem richtigen exegetischen Kontext betrachtet werden. Da eine ausführliche Erläuterung dieser Verse den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, wird es genügen, auszuführen, dass ,,Darb”, welches häufig als „, leichtes Schlagen“ übersetzt wird, von unseren Gelehrten strikt definiert worden ist und zahlreiche Beschränkungen und Bedingungen hat.9 Darunter auch, dass es in einer Art und Weise getan wird, die die Person weder erniedrigen noch schaden würde und dass es ausschließlich nur dann möglich ist, wenn es ein Mittel zur Unterstützung für die Versöhnung der Ehegatten ist und nicht auf Grund von Groll, Feindschaft und Hass zwischen ihnen.10 Es ist für solche Verse unmöglich, – ob lexikalisch, exegetisch oder andernfalls betrachtet – verwendet zu werden, um gewalttätige oder gezwungene sexuelle Beziehungen mit der Ehefrau zu rechtfertigen. Dr. Jamal Badawi weist diese Arten der falschen Behauptungen durch folgende Aussage kurz zurück:

„Jede Ausschweifung, Grausamkeit, familiäre Gewalt oder Missbrauch, der von irgendeinem Muslim begangen wird, kann ehrlich gesagt niemals auf einen offenbarten Text zurückgeführt werden (Qur’an oder auch Hadith). Solche Ausschweifungen und Verletzungen sind der Person selbst zuzuschreiben, da sie zeigen, dass sie das Lippenbekenntnis an die islamischen Lehren und Anordnungen ablegen, der wahren Sunnah des Propheten jedoch nicht entsprechen.“ 11

Obwohl eine Vergewaltigung in der Ehe, gemäß der Übereinstimmung mit der Schari’ah, nicht zu einer Hadd-Strafe12 führt, bedeutet dies in keinster Weise, dass ein solcher Akt akzeptabel ist, oderdass der Ehemann bei einem islamischen Gericht ungestraft davon kommen könnte. Einige Leute glauben fälschlicherweise, dass die Hadd-Bestrafungen die einzigen sind, die im islamischen Gesetz existieren, was jedoch nicht der Fall ist. Selbst wenn eine Tat nicht unter eine der spezifizierten Kategorien der Hadd-Bestrafung fällt, hat ein qadi [Richter] das Recht, die Person, die das Verbrechen begangen hat oder die schuldige Einzelperson (genannt die Zajr oder Ta’zeer ), mit Gefangenschaft, körperlicher Strafe (Auspeitschung), oder durch etwas anderes zu bestrafen, die er für die Situation angemessen hält.13 Einige Gelehrte erklären sogar, dass eine Frau, die von ihrem Ehepartner in einer solchen Art angegriffen worden ist, auf Grund ihrer Verletzungen das Recht zur Jirah und Zivilentschädigung hat.14

Einige Gelehrte verurteilen einen solchen Angriff als sündhaft und schändlich, während sie es gleichzeitig unpassend finden, dass dies als „Vergewaltigung” bezeichnet wird. Dieses ist auf Grund der Annahme der Zustimmung, die im rechtlichen Vertrag der Heirat impliziert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass solche Aussagen nicht dazu mit der Absicht angeführt werden, um das Verhalten zu dulden, sondern einfach zum Ausdruck der rechtlichen Genauigkeit. Wenn man solch einen Fall betrachtet, so würden Gelehrte eine Bestrafung nicht auf den Sexualakt selbst, sondern auf die davon herrührenden psychischen und physischen Schäden zurückführen. Solch ein Angriff – wie man ihn auch immer nennt – wird dennoch von den Gelehrten als unannehmbar, sündhaft und als ein Vergehen, das eine Bestrafung mit sich zieht, bewertet.

Wenn ein Mann seine Frau unempfänglich gegenüber seinen Annäherungsversuchen auffindet, so sollte er sich etwas bemühen, aufmerksam, liebevoll und gütig zu seiner Frau zu sein und die zahlreichen Empfehlungen zu erfüllen, die der Prophetصلى الله عليه وسلم hinsichtlich der Intimität gab. Solche Probleme können möglicherweise auch symptomatisch für tieferliegende Probleme in der Beziehung sein, welche gelöst werden müssen. Man sollte immer eine selbstbeobachtende, konstruktive und voraushandelnde Herangehensweise bei solchen Problemen anstreben, zuerst darauf konzentriert zu sein, wie man das eigene Verhalten ändern kann, um die Situation zu verbessern, anstatt die andere Seite einfach zu tadeln oder zum „Bestrafen“ anzuheizen. Es kann auch notwendig sein, die Beratung und Empfehlungen anderer zu ersuchen, die in diesen Angelegenheiten Erfahrung haben.

Ein Individuum, das an Angriffen und Missbrauchen jeglicher Art, vor allem gegen Familienmitgliedern beteiligt ist, weist damit indirekt auf seine eigenen psychischen Probleme hin, welche behandelt werden müssen. Es gibt keinen Entschuldigungsgrund der Missmut – egal wie legitim er möglicherweise zu sein scheint – der ein solches inhumanes und erbarmungsloses Verhalten rechtfertigt.

Ich hoffe, dass diese Punkte etwas Licht auf dieses Thema geworfen und deutlich gemacht haben, dass Vergewaltigung in der Ehe weder erlaubt ist noch von unserer Religion geduldet wird. Und es ist in der Tat eine sündhafte Tat, welche Konsequenzen im Dieseits mitsichzieht. Im allerersten Qur’anvers im Kapitel ,,Die Frauen” macht Allah, der Erhabene, uns darauf aufmerksam, dass wir Ihn hinsichtlich des gegenseitigen Nachfragens nach unseren Rechten fürchten sollen. Er macht uns in der Tat in diesem Vers zwei Mal darauf aufmerksam-ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit- mit welcher wir solche Maßnahmen ergreifen sollten.

,,O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen; und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus den beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, sowie (im Namen eurer) Blutsverwandtschaft. Wahrlich, Allah wacht über euch.” (Qur’an 4:1)

Als Schlussfolgerung: Der Prophet صلى الله عليه وسلم lehrte: „Nur ein edler Mann behandelt Frauen in einer ehrenvollen Art und Weise und nur ein unehrenhafter Mann von niederer Gesinnung behandelt Frauen schändlich und entehrend.“15 Möge Allah uns zu Leuten edlen Charakters machen, die Gott in ihrem Umgang mit anderen Menschen fürchten und ihre Handlungen und Worte gut abwägen, bevor sie für uns am Tage des Gerichts abgewägt werden.

Und Allah weiß es am besten.

Shazia Ahmad

Quelle: http://www.virtualmosque.com/islam-studies/hot-topics/question-regarding...

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1 „Es sollte weder ein Schaden noch eine Schadenserwiderung geben.“ Dieser Hadith kann in An-Nawawis Vierzig Ahadith gefunden werden.

2 „Alles eines Muslims ist für einen anderen Muslim unantastbar: Sein Blut, sein Eigentum und seine Ehre.“ In Sahih Muslim von Abu Hurayra überliefert. Es ist ebenso in An-Nawawis Vierzig Ahadith zu finden.

3 „Ein Mann ist ein Beschützer in seiner Familie und für jene verantwortlich, die unter seiner Obhut sind.“ Teil eines längeren Hadithes in Sahih Al-Bukhari, 2419.

4 Al Majmu ‘Sharh al-Muhadhab, Band 16, S. 414-415, Veröffentlichung: Dar al-Fikr

5 Zum Beispiel als Abdullah ibn ‘Amr ibn Al-Aas sich wünschte, für die gesamte Nacht im Gebet zu stehen, erinnerte das Prophet صلى الله عليه وسلم ihn: „Dein Körper hat ein Recht auf dich und deine Frau hat ein Recht auf dich.“ (Sahih-Al-Bukhari) Außerdem regte er in etlichen Texten صلى الله عليه وسلم auch bestimmte auf die Intimität bezogene Anstandsregeln und Manieren an, die der Frau Zufriedenheit verschaffen würde.

6 Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim

7 Nushuz wird allgemein als Rebellion, krankes Benehmen oder Arroganz in einer Art und Weise, die das Wohl der Heirat gefährdet, übersetzt. Ebenso können aber auch Männer der Nushuz schuldig gemacht werden (siehe Quran: 4:128).

8 (Quran, 4:34-35)

9 Diese Bedingungen sind in vielen Büchern des Tafsir (Erläuterung) detailliert aufgeführt. Zum Beispiel Tafsir Al-Qurtubi, Band 5, S.172-173, Dar al-Kutub al-Masriyya, 2. Ausgabe.

10 Die Säulen des Strebenden („Reliance of the Traveller“), Seite 542.

11 http://www.jannah.org/sisters/end.html

12 Aufgeführte Strafen, die im Koran für bestimmte kriminelle Handlungen erläutert werden.

13 Siehe Kapitel über Hudud in jedem beliebigen Buch des Fiqh (islamisches Recht) für weitere Informationen über das Konzept der zajr und ta’zeer

14 Von einem ausgezeichneten Artikel mit dem Titel “Schändung & Inzest: Eine islamische Perspektive” http://www.muslimaccess.com/articles/Women/rape_in_islam.asp

15 Sunan at-Tirmidhi

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Weiterführende Informationen zur häuslichen Gewalt:

https://www.koerperverletzung.com/haeusliche-gewalt/