Datum: 
27.07.2017

Ist Marihuana ḥarām?

Beantwortet von Muftī Muhammad ibn Adam

Frage: Ist Marihuana ḥarām?

Antwort: Drogen wie Marihuana, Kokain, Opium etc. sind alle aufgrund ihrer vielfältigen schädlichen Nebenwirkungen verboten (ḥarām).

Marihuana ist eine psychoaktive Droge, die aus den Blättern der Cannabispflanze hergestellt wird. Üblicherweise wird sie geraucht, sie kann aber auch gegessen werden. Es ist die meist konsumierte Droge und wird weithin als “weiche“ Droge angesehen.

Marihuana berauscht eine Person auf die gleiche Weise wie Alkohol. Es schwächt die Sinne und die Fähigkeit nachzudenken. Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Marihuana vielfältige Schäden verursacht und zu einer Abhängigkeit von anderen, harten Drogen führen kann.

Der Gesandte Allāhs, Allāh segne ihn und schenke ihm Heil, sagte: „Jedes Mittel, das berauscht, ist verboten.“ (Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Nr. 4088)

Und er, Allāh segne ihn und schenke ihm Heil, sagte ebenfalls: „Was in großen Mengen berauscht, ist selbst in kleiner Menge verboten.“ (Abu Dāwūd, At-Tirmiḏī, Ibn Māǧa und andere mit solider Überlieferungkette)

Daher gibt es keinen Grund, am Verbot dieser modernen Narkotika wie Kokain, Heroin etc. oder solch „weicher Drogen“ zu zweifeln, die auf Partys und in Clubs angeboten werden, wo leider auch muslimische Jugendliche anzutreffen sind.

Alle Drogen sind aus dem Grund ḥarām, dass sie eine Person auf die eine oder andere Art berauschen.

Dadurch wird man der Fähigkeit beraubt, klar und richtig nachzudenken – und genau dies ist Betäubung. Suche bitte einen Gelehrten in deiner Nähe auf und hole dir Rat von ihm.

Und Allāh weiß es am besten!

Muhammad ibn Adam

Darul Iftaa

Leicester, UK