Datum: 
10.12.2015

Einige Fragen zur Zakat

Beantwortet von Salman

FRAGE: Ich verdiene 100$ in der Woche, 400$ im Monat, 5200$ im Jahr. Wie viel Zakāh muss ich von diesem Gehalt zahlen? Wann muss ich die Zakāh zahlen? Ist es wöchentlich, monatlich oder jährlich zu bezahlen? Wo kann ich die Zakāh zahlen? Und gibt es irgendwelche Institutionen dafür?

 

ANTWORT: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

Ich bete, dass du bei bester Gesundheit bist.

Die Zakāh ist jährlich zu entrichten, und erst dann, wenn ein im moralischen Sinn vollverantwortlicher Muslim einen minimal zu leistenden Zakāhanteil (Niṣāb) besitzt, darüber hinaus seine Schulden abbezahlt hat (schuldenfrei ist) und ein Mondjahr über dieses Geld verstrichen ist. Bei der Berechnung der eigenen Zakāh wird das eigene Gesamtvermögen berücksichtigt. Dazu zählen:

(a) Geld – entweder in bar oder auf der Bank

(b) Gold und Silber

(c) geliehenes Geld

(d) Handelsware

(e) Wertpapiere und

(f) landwirtschaftliche Produkte

 

Nachdem man die oben erwähnten Vermögensmengen berechnet hat, zieht man Folgendes ab:

(a) Schulden und

(b) direkte Ausgaben

 

Einige veranschaulichende Beispiele

Man sollte wissen, dass erst wenn man den Mindestbetrag der Zakāh besitzt, die Zakāh dadurch fällig wird und gezahlt werden muss. Sobald man diesen Betrag besitzt, muss ein Jahr vergehen, um den Zakāhanteil dieses Betrages zahlen zu müssen – wenn man den gleichen Betrag weiterhin besitzt oder mehr als die Mindestmenge für die Zakāh. Der Mindestbetrag für das Entrichten der Zakāh entspricht dem Wert von 87 Gramm Gold.
 

Beispiel 1: Der Mindestbetrag für das Entrichten der Zakāh ist 2000$. Nehmen wir an, dass jemand 1000$ Bargeld, Gold und Silber im Wert von 1500$ und Handelsware im Wert von 2500$ besitzt, dann beträgt sein Gesamtvermögen 5000$ (angenommen, er hat kein Geld ausgeliehen, besitzt keine Aktien oder landwirtschaftliche Produkte). Allerdings hat er Schulden in Höhe von 500$ und seine Unterhaltskosten betragen ebenfalls 500$, welche vom Vermögen abgezogen werden. Demnach beträgt sein Gesamtvermögen 4000$ von dem er die Zakāh zahlen muss. Dieses Vermögen ist über dem Mindestbetrag für das Entrichten der Zakāh, sodass er verpflichtet ist die Zakāh zu zahlen.

Wenn jemand dieses Vermögen ab dem 1. des Monats Rabi' al-Awwal besitzt, dann ist dies der Zeitpunkt ab welchem das Jahr für die Zakāh beginnt. Wenn er aber am 2. Rabi' al-Awwal des darauf folgenden Jahres 2500$ besitzt, muss er 2,5% von 2500$ zahlen. So kann man schlussfolgern, dass das Vermögen in Betracht gezogen wird, welches man über dem Mindestbetrag für das Entrichten der Zakāh ein Jahr lang in seinem Besitz hatte.

Schwankungen mitten im Jahr haben keine Auswirkung, es sei denn die zu zahlende Zakāhhöhe erreicht null. Nur der Anfang und das Ende des Jahres werden berücksichtigt. Man muss den Mindestbetrag für die Zakāh sowohl am Anfang als auch am Ende des Jahres noch besitzen, damit die Zakāh dafür gezahlt werden muss.

Beispiel 2: Die Mindestmenge für die Zakāh beträgt 2000$, aber das Gesamtvermögen für das Entrichten der Zakāh beträgt 3000$. Allerdings werden 500$ direkt ausgegeben und es gibt Schulden in Höhe von 2000$, somit beträgt das Gesamtvermögen insgesamt 500$. Dieser Betrag entspricht nicht dem Mindestbetrag für die Zakāh und somit muss keine Zakāh gezahlt werden. In solch einem Fall wird das Zakāhjahr nicht einmal begonnen, da man keinen Mindestbetrag für die Zakāh besaß.

Beispiel 3: Der Mindestbetrag für die Zakāh beträt 2000$. Jemand besitzt 4000$. 500$ werden direkt ausgegeben und es gibt Schulden in Höhe von 1000$. Diese Beträge werden vom Gesamtvermögen abgezogen, so beträgt sein Zakāhvermögen 2500$. Diesen Betrag besitzt man zum 1. Tag des Monats Muharram. Da dieser Betrag über dem Mindestbetrag für die Zakāh liegt, beginnt das Jahr zum Errechnen der Zakāh ab diesem Datum. Am 2. Tag des Muharram des darauf folgenden Jahres verringert sich sein Gesamtvermögen, das für die Zakāh berechnet werden soll, auf 1500$. Da dieser Betrag unter dem Mindestbetrag für die Zakāh liegt, ist keine Zakāh fällig.

 

Wem kann man die Zakāh zahlen?

Die Zakāh kann jedem rechtlich armen oder bedürftigem Muslim gegeben werden.

Als „rechtlich armer“ Muslim gilt jener, der den Mindestbetrag für das Entrichten der Zakāh für sich selbst nicht besitzt.

Dies bezieht sich auf eine konkrete Person, die ihr Vermögen aus dem gezahlten Zakāh erlangt hat (im Gegensatz zu einer Einrichtung). Dies kann jeder, außer der Ehefrau, der Eltern oder Kinder sein.

Man kann die Zakāh auch an eine Einrichtung geben, wenn man der Leitung dieser vertraut, dass sie die erhaltenen Zakāhbeträge an arme oder bedürftige Muslime verteilen.

Allah weiß es am besten.
 

Antwort geprüft & genehmigt von Shaykh Faraz Rabbani

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2010/03/11/zakat-how-to-calculate-who-to-...

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