Datum: 
31.03.2015
Kategorie: 

Wer hat das meiste Anrecht darauf, das Gebet zu leiten? (Hanafi)

Beantwortet von Ustadh Tabraze Azam

FRAGE: Ich habe gehört, dass es makruh tahriman[1] ist, hinter einem Imam zu beten, der die Rezitationsregeln (Tajwid) nicht ausreichend beherrscht, seinen Bart auf weniger als eine Faustlänge kürzt oder seine Hosen bis unter die Knöchel lang trägt.

Ich bin oft in der Situation, dass ich in Moscheen bete, dort jedoch nicht ortsansässig bin, weshalb ich nicht frage, ob ich das Gebet leiten kann, um Konflikte zu vermeiden. Aus den oben genannten Gründen (insbesondere dem Tajwid, da ich ein Hafidh bin) wiederhole ich jedoch oft meine Gebete, falls es für mich persönlich unerwünscht (makruh) wird, wie einige meiner Lehrer es mir rieten.

Meine Frage lautet also: Wer hat das meiste Anrecht darauf, das Gebet zu leiten? Derjenige, der am meisten vom Qur'an auswendig kann? Derjenige, der die Rezitationsregeln (Tajwid) am besten beherrscht? Oder jener, der die äußerlichen Sunnah-Taten am genauesten befolgt? Außerdem bin ich zwar ein Hafidh, jedoch kein Gelehrter (‘Alim). Wenn ich mit einem Gelehrten zusammen bin, der kein Hafiz ist, wer sollte das Gebet leiten?

ANTWORT: As-Salamu ‘alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuh.

Die Person, die das meiste Wissen über die Regelungen (Fiqh) des Gebets hat, sollte das Gemeinschaftsgebet leiten; nach ihm, derjenige, der am genauesten rezitiert (= beste Tajwid-Kenntnisse). (Shurunbulali, Maraqi al-Falah)

Der ehrenwerte Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) sagte: „Der am meisten Bewanderte im Buche Allahs, soll die Leute im Gebet leiten. Und wenn Sie darin gleichauf sind, dann soll derjenige das Gebet leiten, der am meisten Wissen über die Sunnah hat.“ (Muslim)

Die Gelehrten erklären, dass die am „meisten Bewanderten“ in der Zeit des Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Heil) unter ihnen das meiste Wissen hatten. Daher geben wir in unserer Zeit dem Wissen den Vorzug.

Bedenke,  

  1. dass diese Person ein Anrecht (Haqq) darauf hat, das Gebet zu leiten und nicht, dass das Gebet ungültig wird oder die Gemeinde sündigt, wenn es jemand anderes leitet; und
  2. dass der Imam der Moschee das meiste Anrecht darauf hat, das Gebet zu leiten, mehr noch als der Wissendste und der beste Rezitator unter ihnen.

Und Allah allein gibt Erfolg.

Was-Salam,

Tabraze Azam

 

[1] Bei den Hanafiten kommt es zu einer terminologischen Differenzierung der Verbotskategorie in makruh tahriman und haram. Der Grund dafür ist die Beweisstärke. Die Beweislage bei haram-Urteilen ist stärker. Beide Urteilskategorien implizieren jedoch Verbot.

 

Originalquelle: http://seekersguidance.org/ans-blog/2014/06/03/who-has-the-most-right-to...