Datum: 
27.07.2017
Kategorie: 

Kann ich meine Zakāh an meinen Vater zahlen?

Beantwortet von Ustāḏ Tabraze Azam

 

Frage: As-salāmu ʿalaikum wa-raḥmatuʾllāhi wa-barakātuhu.

Ich habe mit einem Partner zusammen ein Gemeinschaftsunternehmen. Normalerweise berechnen wir den Betrag der Zakāh, die vom Unternehmen gezahlt werden muss, und teilen dann den Betrag, so dass ich die Hälfte davon an meine Bekannten entrichte, und die andere Hälfte den Bekannten meines Partners gegeben wird.

Darf ich meine Hälfte der Zakāh an meinen Vater zahlen, der an sich berechtigt ist, Zakāh zu erhalten? Oder darf ich meine Hälfte mit meinem Geschäftspartner eintauschen und dann seinen Anteil meinem Vater geben?

 

Antwort: Wa-ʿalaikumu s-salām wa-raḥmatuʾllāhi wa-barakātuhu.

Ich bete, dass dich diese Nachricht bei Wohlbefinden erreicht, inšāAllāh.

Es ist nicht erlaubt, deine Zakāh an deinen Vater zu entrichten, da für gewöhnlich Leistungen (z.B. Sachzuwendungen) unter Eltern und Kindern geteilt werden. Das heißt, dass das Kind von diesen Leistungen indirekt profitieren würde. Beim Entrichten der Zakāh wird allerdings die Abwesenheit solch eines Nutzens für den Geber angestrebt. (Vgl. Ibn ʿĀbidīn, Radd al-Muḥtār ʿalā ad-Durr al-Muḫtār).

Wenn dein Geschäftspartner jedoch nicht ein Kind deines Vaters ist, kann er seine Zakāh an deinen Vater geben, und du könntest wiederum deine Zakāh an seine bedürftigen Familienmitglieder oder an andere Empfänger, an die er seine Zakāh entrichten möchte, übergeben.

Und Allāh weiß es am besten.

Wassalām.

Tabraze Azam

 

Antwort geprüft und bestätigt von Šayẖ Faraz Rabbani

 

Siehe bitte auch: Einige Fragen zur Zakāh.