Datum: 
05.09.2015
Kategorie: 

Frage: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

1) Ist es erlaubt die Zakāh einer islamischen Vollzeit - Schule zu geben?

Die Schule legt das gesamte Geld auf ein großes Bankkonto an, von welchem Lehrkräfte, Materialien und anfallende Gebühren bezahlt werden.

Meine Sorge ist hierbei, dass es kein gesondertes Bankkonto zur Studiengebühren - Unterstützung gibt. Macht das einen Unterschied?

2) Ich versuche die Schule zu unterstützen, indem ich verschiedene Sachen kaufe, wie zum Beispiel Sportgeräte, Regenmäntel, Farbbänder für den Sport etc. Wird dies als Ṣadaqa betrachtet?

 

Beantwortet von Tabraze Azam:

Wa ´alaykumu sal ām wa rahmatullāhi wa barakātuhu,

Ich bete, dass du bei bester Gesundheit und festem Glauben bist, in-šā Allāh.

(1) Die Zakāh muss Bedürftigen (Armen) Menschen gegeben werden. Es reicht nicht mit dem Geld die Studiengebühren eines bedürftigen Studenten zu begleichen, es sei denn der Student bzw. Schüler erteilt der Schulbehörde seine Zustimmung und die Erlaubnis dies in seinem Namen zu tun.

(2) Ja, dies gilt als eine freiwillige Wohltat (Ṣadaqa) in-šā Allāh.

 

Und Allah allein gibt Erfolg.

 

Antwort geprüft und genehmigt von Shaykh Faraz Rabbani

Original: http://seekershub.org/ans-blog/2014/12/27/is-it-permissible-to-give-my-z...

AnhangGröße
PDF icon zakah und sadaqa.pdf42.53 KB