Datum: 
17.12.2013
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Allāh, der Allerhabene, gebietet im Qurʾān: „Gedenke Allāhs an den festgesetzten Tagen.“ (2:203) Die Kommentatoren des Korans sagen, dass sich dies auf die Takbirāt an den Tagen des 9. Ḏu al-ḥiǧǧah (ab dem Frühgebet, der Tag vor ʿĪd/Bayram) – 13. Ḏu al-ḥiǧǧah [einschließlich Nachmittagsgebet (ʿasr)] bezieht.

Es gibt diesbezüglich viele Aḥādīṯ, wie es der große ḥanafītische Ḥadīṯexperte [und Lehrer des Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī], Ǧamāl al-Dīn al-Zaylaʿī in seinem Naṣb al-Rāyah erwähnte (2/266-269). Dies wurde durch Iǧmāʿ/Konsens der Gefährten des Geliebten Allāhs, dem Propheten ṣallallāhu ʿalayhi wa sallam festgelegt (Ibn Qudāmah, al-Muġnī, 2/126, #1431).

Das Urteil im Fiqh:

„Es ist verpflichtend (wāǧib) für jeden Muslim (Mann oder Frau, ob in der Gemeinschaft betend oder nicht) folgenden Takbir (die Verkündung der Größe Allāhs) sofort nach jedem Pflichtgebet (farḍ) zu sprechen.”

Die Zeit:
„Ab dem Frühgebet des 9. Ḏu al-ḥiǧǧah, dem Tag von ʿArafat, bis zum Nachmittagsgebet (ʿasr) des 13. Ḏu al-ḥiǧǧah, das Nachmittagsgebet eingeschlossen.“
Somit werden 5 Tage lang nach 23 Gebeten Takbīr gesprochen.

Der Takbir:
„Allāhu akbar, allāhu akbar, lā ilāha illa ʾllāhu, wallāhu akbar, allāhu akbar wa lillāhil ḥamd.“

Die Urteile diesbezüglich:
Wāǧib ist es, diesen Takbīr nur einmal zu sprechen. Spricht man es, ist es gut. (Haskafī, Durr; ʿAynī)
Die obige Ansicht, dass es Wāǧib ist für die 23 Gebete, ob in der Gemeinschaft oder nicht, für jeden Muslim, ist die Ansicht der Studenten Abū Ḥanīfahs, Abū Yūsuf und Muḥammad ibn al-Ḥasan al-Šaybānī, und dies ist die Ansicht, nach der gehandelt wird und gemäß der die Fatwa gegeben wird, aufgrund ihrer starken Beweise und der vererbten Praktik und weil es vorsichtiger ist. (Durr und Ibn ʿĀbidīn, Radd al-Muḥtar; Fatāwā al-Hindīy, al-Zāhidī)
Abu Ḥanīfahs Ansicht, dass es nur 8 Gebete lang gehe, ist auch bewiesen und schließt die Praktik mancher größer Gefährten wie Ibn Masʿūd an und wurde auch von einigen großen Ḥanafī Imamen als ihre Ansicht erachtet, auch wenn es die Minderheit war, wie Ibn al-Humām in seinem Fatḥ al-Qādir schreibt.
Es ist nicht falsch (eher empfohlen) es ebenfalls nach dem Festtagsgebet zu tun, denn die Muslime haben dies Generationen nach Generationen getan, so ist es richtig, dass man ihrer vererbten Tat folgt (denn es wurde Generationen für Generationen von Gelehrten akzeptiert.) (Durr und Radd al-Muḥtar)
Die Gemeinschaft muss es tun, auch wenn es der Imam vernachlässigt. (Durr)
Nachzügler (welche eine Rakaʿa des Gemeinschaftsgebetes verpasst haben) müssen es ebenfalls tun, jedoch erst nach Vollendung ihres eigenen Gebetes.
Es ist eine Pflicht für die Gemeinschaft, dies laut auszusprechen. (Ibn ʿĀbidīn, Radd al-Muḥtar, Quhustānī zitierend.)
Es ist notwendig, die Takbirāt direkt nach dem Salām zu sprechen. Wenn jemand danach spricht, seine Waschung verliert oder andere dem Gebet fremde Dinge tut, hat man ein Wāǧib ausgelassen. (al-Fatāwā al-Hindīya, Durr).

Und Allah allein gibt Erfolg.

wa alaykum salam,

Scheich Faraz Rabbani.