Datum: 
26.06.2015
Kategorie: 

Einatmen von Rauch, Austritt von Lusttropfen, versehentliche Nahrungsaufnahme und Fasten in der malikitischen Rechtsschule

Beantwortet von Shaykh Rami Nsour

 

Frage: Stimmt es, dass das Fasten nach der malikitischen Rechtsschule ungültig wird, wenn man versehentlich Zigarettenrauch, Dampf oder Weihrauch einatmet, wenn Lusttropfen austreten oder wenn man versehentlich Nahrung zu sich nimmt?

 

Antwort:

Einatmen von Rauch, Dampf oder Weihrauch während des Fastens

Nach der malikitischen Rechtsschule macht das Einatmen von Rauch, Dampf oder Weihrauch das Fasten:

  1. ungültig, sobald der Rauch die hintere Kehle erreicht. Dies gilt, wenn der Rauch absichtlich eingeatmet wurde oder man nicht vorsichtig genug war, dies zu verhindern.
  2. nicht ungültig, wenn das Einatmen nicht mehr kontrollierbar war. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn man auf der Straße zufällig Rauch einatmet.

Ad-Dusuqi begründet dieses Urteil in seinen Randbemerkungen zum Kommentar Sharh al-Kabir von ad-Dardir zum Mukhtasar damit, dass „sowohl Weihrauch als auch Dampf materielle Stoffe sind und einen Einfluss auf das Gehirn haben, der einen Nutzen bringt, ähnlich dem von Nahrung.“

 

Lusttropfen (Madhy)

Bezüglich der Lufttropfen (Madhy) gilt:

  1. Der Austritt von Lusttropfen macht das Fasten ungültig, wenn man Kontrolle über die Gedanken oder die Berührungen hatte, die zum Austritt der Lusttropfen geführt haben.
  2. Wenn man keine Kontrolle über den Austritt der Lusttropfen hatte, wie z. B. während des Schlafs, dann wird das Fasten dadurch nicht ungültig.

Eines der Dinge, die wir während des Fastens neben der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit kontrollieren müssen, ist das absichtliche Ausstoßen von sexuellen Flüssigkeiten.

(Mukhtasar Khalil)

 

Versehentliches Essen oder Trinken

Wenn man versehentlich etwas isst oder trinkt, wird das Fasten ungültig, jedoch muss man sein Fasten bis zum Sonnenuntergang fortsetzen. Das Fortsetzen des Fastens, nachdem es gebrochen wurde, nennt man „Imsaak“. Die Person, die versehentlich isst oder trinkt, muss dieses Fasten dann nachholen.

Der Grund, weshalb Imam Malik das Fasten als ungültig betrachtet hat, ist, dass der Zweck des Fastens, nämlich dass nichts Verdauliches in den Hals oder den Magen gelangt, nicht vollständig erreicht wurde. (Tafsir al-Qurtubi)

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2013/12/11/inhaling-smoke-emitting-pre-se...