Datum: 
27.07.2017

Darf ein Ḥanafit in Bezug auf das Zusammenlegens der Gebete auf Reisen der schāfiʿītischen Rechtsmeinung folgen?

Beantwortet von Šayḫ Faraz Rabbani

Frage: As-salāmu ʿalaikum. Folgendes Szenario: Man wird vom Arbeitgeber auf eine Dienstreise mit sehr intensivem Ausbildungsprogramm für die Dauer von drei Tagen (ausgenommen An-und Abreise) in ein über 80 km weit entferntes Schulungszentrum  geschickt.  Es ist eine Herausforderung, pünktlich zu beten, und man beschließt, der schāfiʿītischen Rechtsschule zu folgen und die Gebete als Reisender zusammenzuziehen.

a) Muss man nun auch der schāfiʿītischen Rechtsschule in Hinblick auf rituelle Reinheit (Ṭahāra), Gebetswaschung (Wuḍū) und Gebet folgen?

b) Kürzt man die Gebete gemäß der schāfiʿītischen Vorgabe der zeitlichen Begrenzung auf drei Tage oder hält man sich an die ḥanafitische Zeitbegrenzung von 14 Tagen?

Antwort: Wa-ʿalaikumu s-salām.

Um eine Erleichterung einer anderen Rechtsschule berechtigt annehmen zu können, muss man sich sicher sein (z.B. basierend auf durch Gelehrte erworbenem Wissen oder sicherem Verständnis eines Textes), dass die Handlung gemäß dieser anderen Rechtsschule richtig und gültig ist – mit all ihren Voraussetzungen.

In Bezug auf das Gebetist die Reinheit (Ṭahāra) eine der Voraussetzungen für seine Gültigkeit. Daher müsste Beides nach den Vorgaben der anderen Rechtsschule rechtskräftig sein, um das Zusammenlegen der Gebete rechtlich gültig zu machen.

 

Die Vermischung der Madhāhib (talfīq) auf eine Weise, in welcher die Handlung keiner Position irgendeines Maḏhab entspricht, ist ungültig und verboten. Ibn Haǧar al-Haytami, Ibn Abidin und andere  stellen den Konsens der Gelehrten in dieser Frage dar.

Bete jedes Gebet zu seiner vorgegebenen Zeit. Halte dein Wuḍū und trage Ledersocken (Khuff), um gegebenfalls schneller eine Gebetswaschung vollziehen zu können. Falls du die Sunna-Gebete nicht verrichten kannst, dann bete nur die Pflichtgebete.

Denke daran, dass das Gebet das Erste sein wird, wonach wir am Jüngsten Tag gefragt werden.

Allāh weiß es am besten und nur Er gibt Erfolg!

Wa-ʿalaikumu s-salām

Faraz Rabbani