Datum: 
10.12.2015
Kategorie: 

Fragen zur Zakāh: Die Rückberechnung des Anfangsdatums, Fehlkalkulation und Zweifel bei der Errechnung der Zakāh

Beantwortet von Shaykh Faraz A. Khan

FRAGE: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

Ich bete, dass dich diese Nachricht bei bester Gesundheit und in bestem Zustand erreicht.

Meine 1. Frage: Ich bin am 06. Mai des Jahres 2009 zum Islam konvertiert. Ich zahlte bereits damals schon den Niṣāb (Mindestbemessungsgrundlage für die Pflicht zur Zakāh). Da ich damals allerdings nicht genug über die Zakāh und den Islam wusste, legte ich das Datum meines ersten Ramadans (Ende August 2009) als das Startdatum meiner ersten Zakāhzahlung fest. Ist dies so erlaubt oder hätte ich am 6. Mai 2009 meine Zakāh zahlen sollen?

Ich habe die Zakāh am Ende meines ersten Mondjahres als Muslim gezahlt, und jetzt berechne ich die Zakāh für das Ende meines zweiten Mondjahres als Muslim. Leider bin ich mit meiner Zakāhzahlung schon spät dran (es hätte laut meiner Rechnung schon zu Beginn des Ramadans gezahlt werden müssen). Daher bin ich mir nicht sicher wie ich verfahren und die Zakāh zum 1. August 2011 wieder berechnen soll?

Meine 2. Frage: Des Weiteren realisiere ich jetzt, dass ich mich bei meiner vorherigen Zakāh verrechnet habe, weil ich den vollen Betrag eines langen Zeitraums verschuldet habe (Studentenkredit) und aufgrund dieser Verrechnung schulde ich noch mehr Zakāh. Es würde sehr schwer werden alle Restschulden von damals zusammenzustellen. Was soll ich tun?

Meine 3. Frage: Zu meiner jetzigen Lage:

Ich habe einen Studentenkredit aufgenommen und habe bis heute 15,000$ Schulden. Ich muss es in Raten zurückzahlen, mindestens 320$ im Monat. Allerdings ging ich im August 2011 wieder zur Schule und bin während der Schulzeit nicht verpflichtet Pflichtabgaben zu machen. Aber der Zins, den ich zum Kredit zusätzlich zahlen muss, wächst weiter während ich in der Schule bin. Außerdem plane ich den Zinsbetrag monatlich zurückzuzahlen, damit der Zins nicht noch höher wird.

Ich weiß jetzt, dass ich nicht den kompletten Betrag meines Studentenkredits abziehen kann, wenn ich meine Zakāh berechne. Ich kann nur den

dringendsten Schuldbetrag abziehen, weil es als eine langfristige Schuld betrachtet wird. Bedeutet dies jetzt, dass ich den dringendsten monatlichen Schuldbetrag abziehe oder den erwarteten Betrag im Verlauf des kommenden Jahres? Wie funktioniert es jetzt, da mein Kredit verzögert wird und ab August 2011 keine Zahlungen erforderlich sind? (der Zins würde dennoch anwachsen)

Meine 4. Frage: Momentan ist mein Gesamtvermögen auf meinem Bankkonto (welches meinen Kredit übertrifft... aber weil ich jetzt Doktorand bin, weiß ich, dass mich hohe Ausgaben erwarten, daher will ich den vollen Kreditbetrag jetzt noch nicht zurückzahlen).

Mein Goldschmuck, d.h. Eheringe, sollten nicht zum Vermögen gezählt werden, da ich denke, dass diese weniger als 87 Gramm Gold ausmachen?

Meine 5. Frage: Ich bin verwirrt darüber welche Kosten abgezogen werden können. Meine unmittelbaren Ausgaben wären Miete, Nebenkosten, Essen und eine überfällig gewordene, geschätzte Steuer, die ich immer noch der Regierung schulde. Ziehe ich nun den Wert der monatlichen oder jährlichen Ausgaben ab? Oder ziehe ich gar nichts ab? Und was ist mit dem Vermögen in Bezug auf das Gehalt, das ich im kommenden Monat/Jahr erwarte zu verdienen? Außerdem interessiert es mich was mit Ausgaben ist, die nicht unbedingt Güter des alltäglichen Lebens sind (wie z. Bsp. Essen/Trinken), die aber für mein jetzige akademische Laufbahn erforderlich sind (einige Ausgaben für Forschung im Ausland, die nicht von meinem Stipendium gedeckt werden, Gegenstände die angeschafft werden müssen, Bücher etc.)?

 

ANTWORT: Wa ʿalaykumu salām wa raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

Antwort 1: Du hättest am 6. Mai 2009 beginnen sollen, welcher nach meiner ungefähren Berechnung dem Mittwoch, 11. Ǧumāda al-awwal 1430 n.H. entspricht (bitte vergewissere dich selbst, denn es könnte ein Unterschied von ca. einem Tag sein).

Gib dein Bestes um sicherzustellen, wie viel deines Vermögens nach einem Mondjahr vom damaligen Datum aus, d.h. der 11. Ǧumāda al-awwal 1431 n.H., zum abzugebenden Vermögen gehörte. Wenn es mehr ist als das, was du am 1. Ramadan 1431 n.H. (2010) gezahlt hast, dann zahle den Restbetrag. Eine aufrichtige Schätzung genügt in-šā Allāh. Von jetzt an richte dich jedes Jahr an das islamische Datum der Zakāhabgabe, also entsprechend dem 06. Mai 2009.

Antwort 2: Gib dein Bestes, schätze und zahle den Restbetrag. Eine aufrichtige Schätzung genügt in-šā Allāh .

Antwort 3: Du sollst immer noch die Raten abbuchen, da du sie derzeit zurückzahlst. Es bleibt ein Schuldbetrag, für den du verantwortlich bist, selbst wenn sie momentan keine Zahlung erfordern. Du solltest die kommenden monatlichen Zahlungen abbuchen, aber darfst höchstens das ganze Jahr abbuchen.

Antwort 4: Weil du mehr als den Niṣābbetrag in bar hast, musst du ebenfalls, unabhängig von der Menge, dein gesamtes Gold und Silber berechnen. Die Regelung mit den 87 Gramm treten dann in Kraft, wenn du nur Gold hast, d.h., wie viel Gold dem Niṣāb ähnelt. Aber Gold und Bargeld sind kombiniert, auch mit Silber: Wenn der Niṣāb durch eines oder alle dieser Anlagen(Gold/Silber/Bargeld) erreicht worden ist, dann zählt man das gesamte Gold/Silber/Bargeld das man besitzt.

Antwort 5: Normalerweise werden Ausgaben dann abgezogen, wenn die Rechnung bereits vorhanden ist, also unter der Bedingung, dass diese Ausgaben tatsächlich schon fällig sind. Daher würde die Steuer, die überfällig ist, abgebucht werden –also im Gesamtbetrag, der bereits überfällig ist.

Hinsichtlich der anderen Ausgaben, die du erwähnst, sagen zeitgenössische Gelehrte, dass man absehbare, bevorstehende Monatsausgaben oder absehbare Ausgaben bis zu einem Jahr (beispielsweise Arztrechnungen und andere Rechnungen in bedeutendem Ausmaß) abbuchen kann, aber nur unter der Bedingung, dass man finanzielle Schwierigkeiten erwartet, wenn man diese nicht beachten würde.

Zu guter Letzt werden bevorstehende Löhne/Vermögen in Bezug auf die Zakāh nicht in Betracht gezogen. Es zählt das, was du während des Abgabedatums besitzt.
 

[vgl. Kasānī, Badā’iʿ al-Sanā’iʿ: Ibn ʿĀbidīn, Radd al-Muẖtār]

 

Und Allah weiß es am besten.

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2011/09/22/zakat-questions-resetting-star...

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