Datum: 
05.09.2015
Kategorie: 

Frage: Darf man die Zakāh an jemanden abgeben, welcher zwar das Notwendige an Besitz zum Überleben hat, jedoch nicht mehr?

Ich habe eine Tante, welche sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet. Sie besitzt ein Grundstück, welches, wenn es landwirtschaftlich bebaut wird, ihre Familie über die Runden bringt. Sie hat uns nach der Pflichtentrichtung (Zakāh) gebeten, sodass sie und ihr Ehemann einen Laden eröffnen können. Was ist das Urteil darüber, ob ich ihr in dieser Lage meine Zakāh geben kann?

 

Beantwortet von Tabraze Azam: As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa-barakātuhu.

Ich bete, dass du im besten Zustand der Gesundheit und des Glaubens bist, in-šā Allāh.

Wenn sie nicht die Mindestmenge für das Entrichten der Zakāh (Niṣāb) in irgendeiner Form von Besitz hat, ist es erlaubt, ihr deine Zakāh zu geben.

Andernfalls kannst du ihr Almosen (Ṣadaqa) geben oder ihr sogar Geld leihen, welches ihr dabei helfen wird, sie bei der Erfüllung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen.

Was die Zakāh betrifft, so ist diese eine spezielle Form von Almosen, welche auf eine besondere Art gemäß der von Allāh aufgezeigten Bedingungen entrichtet werden muss.

 

Und von Allāh allein kommt der Erfolg.

 

Originalquelle: http://seekershub.org/ans-blog/2014/12/31/can-give-zakat-to-someone-who-...