Darf ein Ḥanafit seine Gebete zusammenlegen, indem er dabei der šāfiʿītischen Rechtsschule folgt?
Darf ein Ḥanafit in Bezug auf das Zusammenlegens der Gebete auf Reisen der schāfiʿītischen Rechtsmeinung folgen?
Beantwortet von Šayḫ Faraz Rabbani
Frage: As-salāmu ʿalaikum. Folgendes Szenario: Man wird vom Arbeitgeber auf eine Dienstreise mit sehr intensivem Ausbildungsprogramm für die Dauer von drei Tagen (ausgenommen An-und Abreise) in ein über 80 km weit entferntes Schulungszentrum geschickt. Es ist eine Herausforderung, pünktlich zu beten, und man beschließt, der schāfiʿītischen Rechtsschule zu folgen und die Gebete als Reisender zusammenzuziehen.